Firmengründung in der Schweiz: Das sollten Sie beachten

Sie planen die Selbstständigkeit oder möchten mit Ihrem Unternehmen expandieren? Etwas ungewöhnlich, aber dennoch möglich ist die Firmengründung in der Schweiz. Die Schweiz ist als Unternehmensstandort interessant. In der Schweiz gelten andere Gesetze als in Deutschland. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft haben oder nicht. Was Sie brauchen, ist in jedem Falle ein Startkapital.

Das sollten Sie wissen

Bevor Sie tatsächlich eine Firma in der Schweiz gründen, sollten Sie genau überlegen, welche Rechtsform für Sie in Frage kommt. Je nach Rechtsform brauchen Sie ein bestimmtes Startkapital. Sie sollten sich über den Umrechnungskurs bewusst sein, denn das Startkapital wird in Schweizer Franken angegeben. Für die AG in der Schweiz brauchen Sie ein Aktienkapital von mindestens 100.000 Schweizer Franken. Die Investoren bleiben anonym, es gilt eine beschränkte Haftung, die Übertragung der Anteile ist einfach. Gründen Sie eine GmbH, ist kein weiterer Gründer erforderlich. Bei einem Startkapital von mindestens 20.000 Schweizer Franken können Sie vom Vorteil der beschränkten Haftung profitieren.

Bei einer Kapitalgesellschaft wie der AG oder der GmbH sollten Sie bei der Besetzung der Organe beachten, dass Ausländer eine gültige Niederlassungsbewilligung für die Firmengründung benötigen. Die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder muss bei einer AG ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Bei einer GmbH muss wenigstens ein Geschäftsführer seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Firmengründung ist innerhalb von zwei bis drei Wochen möglich. Für die Gründung der AG oder der GmbH müssen Sie einen Betrag von mehreren Tausend Schweizer Franken bezahlen.

Das Steuerrecht in der Schweiz

Die Besteuerung erfolgt für Unternehmen und Privatpersonen in der Schweiz auf drei verschiedenen Ebenen. Sie werden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene besteuert. Die Unternehmensgründung in der Schweiz bietet Ihnen gegenüber Deutschland den Vorteil, dass die Steuern für Unternehmen nur sehr niedrig sind. Der Firmensitz ist dafür entscheidend. Es besteht ein einheitlicher Bundessteuersatz, der auf den Gewinn erhoben wird. Er liegt bei ca. 8 Prozent. Bei der kantonalen Steuer bestehen große Unterschiede von mehr als 10 Prozent, je nach Kanton. Sie müssen mit einer Steuerbelastung zwischen 16 bis 25 Prozent rechnen. Allerdings kann sich die Steuer aufgrund der Steueroptimierung um bis zu 10 Prozent reduzieren.

Bild: panthermedia.net Randolf Berold

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