Vor- und Nachteile eines Geschäftswagens
Viele Firmen, egal ob groß oder klein haben mindestens einen Firmenwagen. Auch viele Einzelunternehmer schaffen sich aus steuerlichen Gründen einen Geschäftswagen an. Hierbei gilt allerdings zu beachten, dass sich eine solche Anschaffung nur dann steuerliche Vorteile mit sich bringt, wenn es sich um einen recht neuen Wagen handelt. Um bei einem Geschäftswagen auch sämtliche Reparaturkosten absetzen zu können, ist es erforderlich, dass dieser nicht älter als fünf Jahre ist. Wird der Geschäftswagen auch privat genutzt, so wird das Führen eines Fahrtenbuches zur Pflicht. Antworten auf die wichtigsten 10 Fragen zum Fahrtenbuch sind im Internet zu finden. Viele große Unternehmen haben mehrere Geschäftswägen für ihre leitenden Angestellten, welche diese nicht selten auch privat nutzen. Nun hat ein solcher Geschäftswagen natürlich neben verschiedenen Vorteilen auch einige Nachteile, sowohl die Vorteile als auch die Nachteile werden nun im Folgenden aufgeführt.
Die Vorteile vom Geschäftswagen
Ein Geschäftswagen ist, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, durchaus ein sehr lukrativer steuerlicher Vorteil. Abschreibungen sind in verschiedenen Varianten möglich und können je nach der geschäftlichen Situation des Unternehmens dementsprechend angepasst werden. Zudem kann der Geschäftswagen nach einer bestimmten Laufzeit, die meistens drei Jahre dauert, danach wird das Auto zurückgegeben und es kann ein neuer Geschäftswagen ausgesucht und angeschafft werden. natürlich ermöglicht ein Geschäftswagen den entsprechenden Angestellten und Führungskräften eines Unternehmens eine hohes Maß an Flexibilität, was natürlich auch eine entsprechend schnelle und intensive Kundenbetreuung ermöglicht.
Die Nachteile eines Geschäftswagens
Ein Geschäftswagen ist zwar durchaus eine praktische und sinnvolle Überlegung, doch nicht für jeden Unternehmen und jedes Unternehmen ist ein Geschäftswagen unbedingt vorteilhaft. Fakt ist, ein Geschäftswagen bringt eine enorm hohe finanzielle Belastung Monat für Monat mit sich. Diese kosten unterschätzen vor allem viele junge Unternehmer und stürzen sich so in ein finanzielles Fiasko. Auch wenn die Versicherungen meist schon in den Leasingraten enthalten sind, so unterschätzen doch Viele gerade auch die laufenden Unterhaltskosten, die nun einmal nicht komplett von der Steuer abgesetzt werden können. Hierbei ist lediglich die entrichtete Mehrwertsteuer als Durchlaufposten zu sehen. Noch kritischer sieht die finanzielle Situation aus, wenn der Geschäftswagen nicht geleast sondern gekauft wird. Ist hier die Abschreibungszeit vorüber, wird das Auto oftmals mit finanziellen Einbußen verkauft.
Bild: panthermedia.net Tino Bühner
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15. Dezember 2011