Wie läuft ein Insolvenzverfahren für Firmen ab?
Eine Firmeninsolvenz ist für den Unternehmer ein schwerer Schritt. Er ist mit viel Aufregung und Unsicherheit verbunden, nicht nur für den Unternehmer, sondern auch für die Arbeitnehmer. Nicht immer bedeutet eine Insolvenz grundsätzlich das Aus für das Unternehmen und den damit verbundenen Verlust des Arbeitsplatzes für die Angestellten. Es wird zuerst nach einer Lösung gesucht, das Unternehmen weiterzuführen, was oft jedoch mit Einschnitten für die Arbeitnehmer verbunden ist.
Wie wird die Insolvenz beantragt?
Ist die wirtschaftliche Lage schlecht und ist das Unternehmen verschuldet, sollte die Insolvenz möglichst rechtzeitig angemeldet werden, denn nur so sind die Aussichten, das Unternehmen zu retten, am größten. Wird die Insolvenz zu spät angemeldet, laufen Unternehmer die Gefahr der Insolvenzverschleppung, was mit schweren finanziellen Folgen für die Arbeitnehmer und die Gläubiger verbunden ist. Die Firmeninsolvenz melden Sie als Unternehmer bei einem Insolvenzgericht an. Bevor das Insolvenzverfahren endgültig beim Insolvenzgericht eröffnet wird, handelt es sich um eine vorläufige Insolvenz. Ist genügend Vermögen zur Deckung der Gerichtskosten vorhanden, wird das Insolvenzverfahren mit dem Eröffnungsbeschluss eröffnet. Das Insolvenzgericht bestimmt einen Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter ist ein Rechtsanwalt, der auf Wirtschaftsrecht und Insolvenzrecht spezialisiert ist.
Der Insolvenzverwalter übernimmt die Leitung des Unternehmens und regelt alle finanziellen Geschäfte, denn es gilt, keinen der Gläubiger zu bevorzugen. Während der Zeit der Insolvenz werden die Löhne und Gehälter drei Monate lang von der Agentur für Arbeit bezahlt. Diese Tatsache sorgt für einen größeren finanziellen Spielraum. Das Vermögen des Unternehmens geht jetzt in die Insolvenzmasse über. Können die Kosten für das Verfahren nicht gedeckt werden, wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen.
Der Ablauf der Insolvenz
Der Insolvenzverwalter prüft die wirtschaftliche Lage des insolventen Unternehmens. Zuerst wird geprüft, ob Sanierungschancen bestehen. Er beruft eine Gläubigerversammlung ein. Die Gläubigerversammlung entscheidet, ob das Unternehmen saniert werden soll oder ob Geldanlagen und das noch vorhandene Vermögen unter den Gläubigern aufgeteilt werden sollen. Während des Insolvenzverfahrens muss der Unternehmer dem Insolvenzverwalter das gesamte pfändbare Einkommen und Vermögen zur Verfügung stellen. Kann das Unternehmen nicht saniert werden, so versucht der Insolvenzverwalter, einen Käufer für das Unternehmen zu finden. Das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen, wenn über die Schlussverteilung des Vermögens entschieden wurde. Kann das Unternehmen nicht saniert oder verkauft werden, so erfolgt eine Zwangsversteigerung, aus deren Erlös die Gläubiger bedient werden.
Bild: panthermedia.net Erwin Wodicka
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30. November 2011