Wie läuft ein Privatinsolvenzverfahren ab?
Seit dem Jahr 1999 können auch Privatpersonen die überschuldet sind ein Privat – Insolvenzverfahren beantragen. Aber Achtung, alleine stehen sie aber auf verlorenem Posten. Wenden sich unbedingt an eine staatliche oder an zugelassene Schuldnerberatungsstellen. Wohlfahrtsverbände wie die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder die verschiedenen Diakonien stehen ihnen mit Rat und Tat gerne zu Seite.
Wie läuft das Ganze jetzt ab
Zuerst stellen Sie eine Liste mit all ihren Verbindlichkeiten auf. Fügen sie sämtliche vorhandenen Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Vollstreckungsbescheide usw. bei. Mit all diesen Unterlagen erstellt die Schuldnerberatung einen so genannten Schuldenbereinungsplan. Dieser wird dann sämtlichen Gläubigern vorgelegt. Stimmen alle zu, so ist die erste Hürde schon genommen und die Privatinsolvenz ist beendet. Lehnt aber nur ein Gläubiger ab, so ist der ganze Plan hinfällig.
Die zweite Phase
Ist es zu keiner gütlichen Einigung gekommen, so startet das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Schritt eins, es wird vom Gericht geprüft ob überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht. Ist dies der Fall, so wird der Schuldenbereinigungsplan nochmals, von Gerichtswegen den Gläubigern zugestellt. Diese haben dann eine Frist von vier Wochen um sich zu entscheiden. Scheitert es wiederum, also stimmt über die Hälfte der Gläubiger nicht zu, so tritt die dritte Phase, die eigentliche Privatinsolvenz in Kraft.
Phase drei
Es wird öffentlich verkündet, dass sie eine Privatinsolvenz eingegangen sind. Weiterhin bekommen sie einen Insolvenzverwalter, auch Treuhänder genannt, zugeteilt. Meistens ist dies ein Rechtsanwalt in ihrer Nähe. Ihm müssen sie ihr sämtliches pfändbares Einkommen, Vermögen sowie Kapitallebensversicherung abtreten, welches er verwaltet und zu gleichen Teilen an die Gläubiger verteilt. Das geht genau sechs Jahre lang.
Die Wohlverhaltensphase
Dies sind die oben genannten sechs Jahre. In dieser Zeit dürfen sie keine weiteren Schulden machen und einen Schufa-Eintrag riskieren. Sie sollten keine Verträge abschließen und auch sonst keine längerfristigen Verbindlichkeiten eingehen. Weiterhin müssen sie einer Arbeit nachgehen oder zumindest nachweislich auf Arbeitssuche sein. Gehen sie Insolvenzstraftaten ein, machen sie falsche Angaben um Vermögen zu verschleiern oder es fehlt an ihrer Mitwirkung so wird die Privatinsolvenz sofort beendet. Haben sie dieses ganze Prozedere hinter sich, dann haben sie die Möglichkeit einen ganz neues, schuldenfreies Leben zu beginnen.
Bild: panthermedia.net Wolfgang Filser


24. August 2011