Mit Mitarbeitervorteilen sparen Sie bei Partnerunternehmen
Von einer Gehaltserhöhung bleibt nach Abzug der Steuern dem Arbeitnehmer nicht mehr viel Geld übrig, noch weniger erhält er, wenn das Unternehmen die Überstunden ausbezahlt. Aus diesem Grund verzichten einige Arbeitgeber auf einen Gehaltszuschuss und gewähren den Mitarbeitern verschiedene Vorteile und Rabatte bei Partnerfirmen. Dabei sollen Sie jedoch aufpassen, denn einige dieser Vorteile sind steuerpflichtig, so dass sich das Geschenk nicht mehr rentiert.
Rabattfreibeträge für Mitarbeiter
Wenn Angestellte einen Mitarbeiterrabatt in Anspruch nehmen, sollten Sie auf den Rabattfreibetrag achten, um keine Steuernachteile zu erhalten. Diese geltenden Freibeträge hängen von der Leistung ab und dem Wer des Mitarbeitervorteils. Dabei unterscheidet das Finanzamt zwischen Leistungen, die auch Nicht-Angestellten bei Partnerunternehmen zur Verfügung stehen, und jenen, die nur Mitarbeiter wählen dürfen. Handelt es sich beispielsweise um einen Mitarbeiterrabatt für Online-Einkauf im Shop eines Partnerunternehmens, muss der Preisnachlass unter der Höchstgrenze für Sachbezüge liegen. Dabei berechnet sich der Marktwert der Sachleistungen mit 96 Prozent für die Lohnsteuer.
Sachbezüge in der Steuererklärung angeben
Selbst wenn die Sachbezüge innerhalb des Freibetrags liegen, sollten Sie diese in der jährlichen Steuererklärung angeben. Tipp, heben Sie nach dem Kauf die Rechnung auf, auf der der Rabatt aufgeführt ist, so belegen Sie eindeutig, wie viel Sie durch den Mitarbeitervorteil gespart haben. Haben Sie dagegen Produkte oder Dienstleistungen kostenlos erhalten, müssen Sie auch diese belegen. Dabei ist der Sachwert maßgeblich.
Geldvorteile über dem Freibetrag
Haben Sie einen Mitarbeiterrabatt in Anspruch genommen und Waren kostenlos erhalten, berechnet das Finanzamt den Wert zu 96 Prozent. Liegt dieser über dem Freibetrag, müssen Arbeitnehmer für den überschüssigen Differenzbetrag Steuern zahlen. Dies wird beispielsweise bei einem Autokauf schnell teuer, so dass Sie im Voraus berechnen sollten, ob sich der Mitarbeitervorteil für Sie auszahlt.
Verschiedene Rabatte und Dienstleistungen
Zusätzlich zu Sachleistungen profitieren Mitarbeiter auch bei ausgewählten Versicherungen, Reiseanbietern sowie Autovermietungen. Auskunft über die möglichen Mitarbeitervorteile erhalten Sie entweder in Ihrer Firma, im Internet oder auf Anfrage bei den Partnerunternehmen. Übrigens, bis zu einem bestimmten Wert erkennt das Finanzamt ebenso ein Job-Ticket für öffentliche Verkehrsmittel an, wenn die Firma die Kosten übernimmt.
Bild: panthermedia.net Andrey Kiselev
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4. Januar 2012