Kündigungsfrist bei Versicherungen: Wann gelten Sonderregelungen?
Im Laufe des Lebens schließt der Mensch einige Versicherungen ab, die im Schadensfall oder bei Krankheit einen Teil der Kosten tragen. Nach dem Abschluss müssen sich die Versicherten aber an die Kündigungsfristen halten, um den Anbieter wechseln zu dürfen. Aber wer diese Frist verpasst, bleibt für ein weiteres Jahr beim Anbieter. Aber nur wenige Verbraucher wissen, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich kündigen dürfen, deshalb finden Sie hier die wichtigsten Fälle.
Private Haftpflichtversicherung für Paare
Eine private Haftpflichtversicherung gehört neben der Krankenversicherung zu den wichtigsten Policen, die jeder Mensch haben sollte. Was viele Verbraucher nicht wissen, entschließt sich ein Paar in die erste gemeinsame Wohnung zu ziehen, gilt eine Sonderregelung. Demgemäß darf derjenige, dessen private Haftpflichtversicherung seit kürzerer Zeit besteht, mit sofortiger Wirkung kündigen. Vorausgesetzt, das Paar schließt beim Versicherungsanbieter mit den älteren Rechten eine Familienversicherung ab, die günstiger als zwei separate Policen ist.
Gesetzliche und private Krankenkasse
Wer einen Krankenkassenwechsel vornehmen möchte, erledigt dies entweder im Rahmen der Kündigungsfrist oder macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Dies gilt bei der PVK im Falle einer Beitragserhöhung oder einer Erhöhung der Selbstbeteiligung sowie bei gesetzlichen Kassen bei Einführung von Zusatzbeiträgen. Kürzen oder streichen gesetzliche Krankenversicherungen Prämien, die sie zuvor beim Patienten gezahlt haben, dürfen Sie ebenfalls den Anbieter wechseln. Die Sonderkündigungsfrist beträgt ab dem Erhalt der Nachricht bei beiden Krankenkassen einen Monat.
Außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung
Bei der Kfz-Versicherung dürfen Sie außerordentlich bei einem Schadensfall innerhalb eines Monats kündigen, nachdem Sie erfahren haben, inwieweit die Versscherung die Kosten übernimmt. Ein Sonderkündigungsrecht gilt ebenfalls, wenn sich die Versicherungsbedingungen ändern, oder im Falle einer Beitragserhöhung nach einem Schadensfall. Der ADAC informiert Sie über die geltenden Kündigungsfristen und welche Beschränkungen Sie dabei beachten müssen.
Weitere Versicherungen
Daneben besteht bei weiteren Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel bei Gebäude-, Hausrat- Unfall- und Rechtschutzversicherungen. Von diesem dürfen Sie bei einer Beitragserhöhung Gebrauch machen, wenn sich die vom Versicherer geleisteten Leistungen nicht verbessern. Die Kündigung muss bei dieser Sonderregelung jedoch innerhalb von eines Monats nach der offiziellen Ankündigung erfolgen. Wichtig, für Rechtschutzpolicen gelten weitere Sonderregelungen, die Sie bei ihrem Anbieter erfahren.
Bild: panthermedia.net filmfoto
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2. Januar 2012