Welche Versicherungen brauche ich als Vermieter?
Sie als Vermieter von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus haben viele Pflichten. Eine der wichtigsten ist die Wohngebäudeversicherung. Eine ganz Spezielle für ein Wohnhaus ist die verbundene Wohngebäudeversicherung. Diese Versicherung schützt Sie als Gebäudeeigentümer vor den Risiken, welche sich aus Feuerschäden, Sturmschäden, Hagelschäden und Leitungswasserschäden ergeben können, diese nennt der Versicherer versicherte Gefahren. Der Gegenstand er Versicherung ist Ihr Wohngebäude ohne den dessen Inhalt, also Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, Garderobe, Fensterwäsche, das wären, versicherte Sachen und müssen extra abgesichert werden. Das Ziel dieser Versicherung ist es den Wiederaufbau nach einem Brand, die Sanierung nach einem Hagelschaden und die Absicherung weiterer Kosten nach einem Schadenfall. Mit dieser Wohngebäudeversicherung decken Sie die häufigsten Schadenereignisse ab, möchten Sie noch weiteren Schutz, den bietet die kombinierte Elementarschadenversicherung. Mit dieser Versicherung decken Sie sogar Schäden durch Schneedruck ab.
Was sind versicherte Sachen?
Eine versicherte Sache ist das Haus, denn im Versicherungsschein steh genau, wo das Haus steht, die Straße mit Hausnummer und die Stadt. Das Gebäudezubehör wie Klingeln, Briefkästen, Container für Müll und die Terrassen sind versicherte Sachen. Wird im Versicherungsschein der Gebäudeversicherung vereinbart, dass Carports, Gewächshäuser, Gartenhäuser sowie Hundehütten und Hofbefestigungen zum Haus gehören, so sind diese ebenso mitversichert. Auch Einbaumöbel, welche speziell für das Gebäude angefertigt wurden, sind versicherte Sachen. Alles an Gebäudezubehör, welches sich im Gebäude befindet oder fest am Gebäude befestigt sind, gehören auch dazu. Aber Wasserrohre und Abwasserrohre, welche außerhalb des Gebäudes sind, müssen extra versichert werden oder werden gegen einen Aufpreis eingeschlossen.
Was beinhaltet die Feuerversicherung?
Die Feuerversicherung deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosionen, Implosionen und den Aufprall eines Luftfahrzeuges oder Teile dessen Ladung ab, wie in vielen anderen Ratgebern nachzulesen ist. Ein Brand ist dadurch zu erkennen, dass offene Flammen züngeln. Ein Brandschaden an einem Kamin ist jedoch kein Brandschaden, wenn das Feuer den Kamin nicht verlassen hat.
Wie ist das mit der Sturmversicherung?
Mit dieser Versicherung werden Schäden durch Windbewegungen ab Stärke acht abgesichert und Hagelschäden. In der Wetterkunde wird die Windbewegung ab Stärke neun als Sturm bezeichnet. Wie erkennt der Versicherer, ob es diese Windstärke war? Der Versicherer setzt sich mit der umliegenden Wetterstation in Verbindung, denn es wird ähnliche Schäden an anderen Gebäuden der Umgebung geben. Ähnlich verhält es sich mit dem Hagelschaden.
Bild: panthermedia.net Thomas Sczigiol
Ähnliche Artikel:


21. Dezember 2011